Was hat sich über die Jahre verändert und vor allem was für den Aftermarket-Auspuff?
Dies sind die Zulassungen und die Abkürzungen, um sie aus der Zulassungsbescheinigung zu erkennen:
Vermarktet bis 17/06/03, mit einer Toleranz von weiteren 12 Monaten für die Erschöpfung der Bestände am Ende der Serie. Tatsächlich waren sie seit Ende 2000 praktisch alle ausverkauft. Keine Angabe auf der Fahrzeugkartei;
Die Euro 1-Fahrzeuge sind seit dem 17/06/99 als Typgenehmigungsnorm gültig und wurden bis zum 01/07/04 vermarktet; auch hier mit einem Jahr Nachfrist für die Erschöpfung der Bestände am Ende der Serie. Auf dem Fahrzeugschein wird bei Kleinkrafträdern die Aufschrift „97/24 Kap. 5 I“ und bei Motorrädern die Aufschrift „97/24 Kap. 5 und Kap. 9“ angebracht;
Gültig ab 01/04/03, wurden bis 31/12/07 mit einer zusätzlichen Toleranz von 12 Monaten für die Modelle in nicht mehr als 5000 Stück verkauft. Auf der Fahrzeugkartei ist die Aufschrift „2002/51/EG Phase A“ oder „2003/77 Phase A“ oder “97/24/EG Cap.5 und Cap.9′;
Für Motorräder ist das fortschrittlichste Protokoll. Es ist in Kraft seit 01/01/06. Auf der Zulassungsbescheinigung steht „Beachten Sie die Richtlinie 2003/77/EG Ref. 2002/51/EG Stufe B und 97/24/EG Kapitel 9“ oder „2006/120/EG“.
Ab 01/01/16 ist die Euro 4 (zuerst für Motorräder, später für Mopeds) in Kraft getreten. Der auf dem Fahrzeugschein angegebene Code, der die Euro 4-Norm für Motorräder und Mopeds kennzeichnet, lautet E4 168/2013. Die entsprechende Regelung 168/2013 ist hingegen unter V.9 der Zulassungsbescheinigung aufgeführt.
Ab 01/01/2020 ist Euro5 in Kraft getreten. Der Code auf der Zulassungsbescheinigung, der die Euro 5 identifiziert, lautet 134/2014/EU. Die entsprechende Regelung (134/2014/EU und spätere Aktualisierung 2018/295) ist hingegen in der Eintragung V.9 des Fahrzeugscheins aufgeführt.
Ab 01/01/2024 ist die Euro5+ Norm in Kraft getreten.
Die Verordnung ist eine Aktualisierung der vorhergehenden Euro5 134/2014/EU mit Aktualisierung 2020/239. Die entsprechende Angabe ist unter V.9 der Zulassungsbescheinigung zu finden.
Wie man sieht, gab es Überschneidungen beim Verkauf von Fahrzeugen verschiedener Kategorien. Tatsächlich hat das Gesetz verbindliche Termine für neue Zulassungen festgelegt, so dass die Zeit für den Bestand der nach den vorherigen Protokollen homologierten Fahrzeuge verstrichen ist.
Wir kommen zu uns: die AUSPUFFANLAGEN oder SCHALLDÄMPFER.
Für jede Kategorie schreibt die Gesetzgebung Lärm- und Verschmutzungsgrenzwerte vor, die das Original-Auspuffsystem sowie der Aftermarket erfüllen müssen, um zugelassen werden zu können.
Lassen wir die längst überholten EURO2, EURO1 und EURO0 beiseite, konzentrieren wir uns auf den nicht zu alten EURO3 und den neueren EURO4 und EURO5 (die eigentliche Anforderung).

Die EURO3-Vorschriften für Abgasanlagen im Nachrüstbereich sind: Richtlinie 2006/120 / EG, Richtlinie 2005/30 EG und 97/24 EG für ältere Systeme.
Der Schalldämpfer muss deutlich das Herstellerzeichen, die Zulassungsnummer für dieses Produkt und diesen Hersteller, das Land der Zulassung sowie die Nummer 9 tragen. Wenn er der Lärmzulassung entspricht, ist auch die Nummer 5 anzugeben. Verschmutzung, beide Zahlen, wenn beide eingehalten werden. (Absatz 4.2.1.1., Anhang VII, 97/24 / EG)
Beispiel:
- DUC1002 e3 0137 5: Schalldämpfer des Typs DUH1002 mit der Zulassungsnummer 0137 für Verschmutzung (5), ausgestellt vom italienischen Verkehrsministerium (e3).
- DUC1002 e24 10008 9: Schalldämpfer Typ DUH1002 mit der Zulassungsnummer 10008 für Lärm (9), ausgestellt vom irischen Verkehrsministerium (e24)
- DUC1002 e1 12128 5 9: Schalldämpfer Typ DUH1002 mit Zulassungsnummer 12128 für Schadstoff (5) und Lärm (9), ausgestellt vom deutschen Verkehrsministerium (e1)
Weitere Beispiele sind in Anhang VII, 97/24 / EC
Während die EURO4-Verordnung 168/2013 mit nachfolgenden Aktualisierungen 134/2014 und 2018/295 (bis EURO5) ist. Der Schalldämpfer muss den Produktcode, das Zulassungsland, die Zulassungsnummer und den Codierungsbuchstaben tragen: H Abgasabfuhr- und Lärmminderungsvorrichtung, G Geräuschreduzierungsvorrichtung, F Emissionsschutzvorrichtung. (Tabelle 1, Anhang VII, 901/2014)
Beispiel:
- BN1400 e4 1052 H: Typ BN1400 Auspuff (Anti-Pollution und Noise Reduction Device H) Zulassung vom niederländischen Verkehrsministerium (e4) unter der Nummer 1052
- MG500 e12 0036 G: Zulassung für Lärmminderungsgerät G Typ MG500 vom österreichischen Verkehrsministerium (e12) mit der Nummer 0036
- TH205 e21 0154 F: Zulassung für das Typ-TH205-Abgasreinigungsgerät F, ausgestellt vom portugiesischen Verkehrsministerium mit der Nummer 0154
Weitere Beispiele sind in Anhang 2, Anlage V, 901/2014 zu sehen
Woher wissen Sie, ob die Homologation auf dem Auspuff für unser EURO4 oder Euro5 Fahrrad korrekt ist?
Die Auspuffanlage eines EURO4- oder EURO5-Motorrads ist mit einem Katalysator ausgestattet, der in den Kopfleitungen, im zentralen Kompensator/Crossover (falls vorhanden) oder im Endschalldämpfer enthalten sein kann.
- Wenn er in den Kopfleitungen oder im zentralen Kompensator/Frequenzweiche enthalten ist, hat der Endschalldämpfer die einzige Funktion, das Geräusch zu reduzieren, für das der Genehmigungscode mit dem Buchstaben G. endet (Beispiel: Moto Guzzi V85TT). Die Antiverschmutzungsfunktion ist dem ursprünglichen Katalysator im System oder einer Antiverschmutzungsvorrichtung F zuzuordnen.
- Falls es im Endschalldämpfer enthalten ist, muss der entsprechende Ersatzteilmarkt auch über ihn verfügen und der auf dem Schalldämpfer eingravierte Genehmigungscode wird den Buchstaben H (Anti-Pollution und Geräuschreduzierungsgerät) tragen oder alternativ muss der Endschalldämpfer als Sicherheitseinrichtung zugelassen sein. Lärmreduzierung G mit integrierter Abgasreinigungsanlage F. (Beispiel: Moto Guzzi V7 III).
- Der Buchstabe F bezieht sich dagegen auf Antiverschmutzungsgeräte, er wird normalerweise für katalysierte Armaturen, katalysierte Verteiler oder katalysierte zentrale Kompensatoren verwendet, Natürlich wird für die Homologation des Geräuschs eine kombinierte Schalldämpferanlage G oder der Original-Schalldämpfer verwendet.
Wenn Ihr Motorrad EURO4 ist, muss auch der Ersatzschalldämpfer EURO4 sein, die nach der Norm EURO3 zugelassenen Auspuffe (mit den Nummern 5 und 9) entsprechen nicht der geltenden Gesetzgebung.
Genehmigungsverfahren in Kürze:
- Die Produktionsfirma entwickelt die Prototypen und definiert die technischen Zeichnungen des Produkts
- Die Zertifizierungsstelle (Verkehrsministerium) führt über einen internen Ingenieur oder autorisierten Vermittler (private Stelle) eine Akkreditierungsbesichtigung beim Hersteller durch. Der Besuch dient zur Überprüfung der Produktionsprozesse und -standards des Herstellers, der die Konformität der Produktion der Geräte garantieren muss. Dieser Besuch wird alle 2 Jahre wiederholt.
- Der Ingenieur oder die zwischengeschaltete Stelle führt die Prüfungen durch, die von den einschlägigen Rechtsvorschriften für das Produkt verlangt werden. Wenn der Prozess positiv ist, wird der Vorgang fortgesetzt, andernfalls werden die entsprechenden Änderungen vorgenommen und die Prüfungen wiederholt.
- Zeichnungen und technische Berichte der Tests werden an das zuständige Ministerium gesendet und innerhalb von ca. 4/6 Wochen wird das Produkt zugelassen, der Hersteller erhält grünes Licht für die Produktion mit dem entsprechenden Genehmigungscode und Zertifikat, das dem Produkt beigefügt werden soll.
Zugelassenen Produkt
Ein zugelassenes Produkt (spezifisch und korrekt für Ihr Motorrad) stellt sich als zugelassenes Gerät zum Austausch der Originalkomponente heraus, für das keine Transkriptionen im Motorradbooklet erforderlich sind, es entspricht perfekt den Straßenverkehrsvorschriften, Revisionen können mit gewöhnlichen und anderen Kontrollen durchgeführt werden.
MISTRAL ZERTIFIZIERUNGEN UND ZULASSUNGEN - Garantie und Qualität
Immer vom italienischen Verkehrsministerium akkreditiert, wollten wir 2018 das Niveau des Verbraucherschutzes weiter erhöhen und eine Zusammenarbeit mit DEKRA beginnen, einer international anerkannten deutschen Stelle, die sich mit Unternehmenszulassungen und -zertifizierungen befasst.Die Akkreditierung bei dieser Stelle hat es uns ermöglicht, die strengen Prozesse zu zertifizieren, die wir bereits für unsere Produktion eingehalten haben, und neue Verbesserungen zu integrieren. Qualität und der Kunde stehen immer im Mittelpunkt unseres Geschäfts.
Einige Beispiele für die Freigabe von Homologationen durch DEKRA für unsere Produkte:
- Auspuffanlagen für MG V7 850 E5
- Auspuffanlagen für MG V9 850 E5
- Vollauspuffanlage von MG V85 TT
Darüber hinaus hält uns DEKRA auf dem Laufenden über alle neuen regulatorischen Änderungen, EURO5+ ist nur die nächste Herausforderung zu gewinnen!